Dann haben wir die Lösung für Sie, denn bei uns haben Sie
1. Mieten
Sie mieten Ihre eigene Verkaufsfläche (ein Regal, Kleiderständer/-bügel oder einen abschließbaren Vitrinenboden bzw. -platz für Schmuck, Smartphones etc.).
Sie bekommen von uns beim Abschluss des Mietvertrages
(bis zu maximal 2 Tage vor Mietbeginn) selbstklebende Preisetiketten für Ihre Verkaufsartikel und können dann zu Hause in aller Ruhe sorgfältig Ihre Sachen auszeichnen.
Beginn und Dauer der Miete ist Ihre Entscheidung.
(Mindestmietzeit 2 Wochen).
Der Mietpreis ist beim Abschluss des Mietvertrages zu zahlen.
Eine Verlängerung ist jederzeit möglich; spätestens am letzen Tag Ihrer Mietzeit.
Die Verkaufspreise für Ihre neuen oder gebrauchten Artikel bestimmen natürlich Sie allein. Bitte berücksichtigen Sie bei der Preisfindung, dass wir eine Verkaufsprovision in Höhe von 20% bekommen. Bei Artikeln ab einem Verkaufswert von jeweils €100,00 reduziert sich die Verkaufsprovision für diesen Artikel auf 10%.
Jetzt räumen Sie nur noch Ihre Artikel in Ihre gemietete Verkaufsfläche ein. Je ansprechender und gepflegter Ihre Artikel aussehen bzw. präsentiert werden, umso höher ist der Verkaufserfolg. Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, es ist Ihr „Geschäft“!
2. Ankauf Ihrer Artikel
Wir zahlen Ihnen
5,00 € pro vollem Umzugskarton (Maße ca.: 80x60x60cm).
Nicht angenommen werden:
• Defekte, dreckige, kaputte Artikel
• Unvollständige Sets (Spiele, Geschirr,....)
• Elektroteile, die nicht bei Übergabe geprüft werden können
(z.B. Receiver, PC-Festplatte etc.)
Ausgeschlossen:
• Kleidung
• Stofftiere
• Bücher (Erscheinungsjahr älter als 2 Jahre)
• Audio- und VHS-Kassetten.
Kann ich jederzeit volle Kartons bringen?
Nein, bitte vorher immer anfragen, da es Zeiten gibt, wo unser Lager bis unters Dach voll ausgelastet ist, und wir in diesem Fall nichts ankaufen können.
3. Verkauf auf Kommission
• Sie bringen Ihre ausgepreisten Artikel zu uns und müssen sich um nichts weiter kümmern.
• Wir bestücken und pflegen Ihre Verkaufsfläche (Regal, Stellplatz etc.).
• Es fallen für Sie keinerlei Kosten an.
• Sie erhalten 50% des Verkaufserlöses.
So funktioniert es im Detail:
Bitte beachten!
Dieses Angebot gilt solange Vorrat (=freie Verkaufsfläche) reicht bzw. wird
NICHT ganzjährig angeboten!
Wenn unsere Kapazitäten ausgelastet sind, kommen Sie auf eine Warteliste. Sobald wir wieder Platz haben, informieren wir Sie.
Bitte beachten Sie unsere AGB (hier ein kleiner Auszug der wichtigsten Paragraphen):
§ 4 Mietvariante „Verkauf auf Kommission"
1. Es werden nur Waren in gutem, sauberem und funktionsfähigem Zustand in Kommission angenommen - dies setzten wir als
Standard voraus! Wir behalten uns vor, nicht verkaufsfähige Waren abzulehnen.
2.
Waren werden auf Kommission angenommen. Der Kommisionsverkäufer bekommt bei erfolgreichem Verkauf 50% des
Verkaufspreises ausgezahlt.
3. Die Preisauszeichnung erfolgt durch Sie.
4. Die endgültigen Verkaufspreise werden vom Vermieter festgelegt.
5. Keine Annahme ohne vorherige Terminabsprache und Zusendung von Bildern per Email oder WhatsApp.
6. Nicht wahrgenommene oder mindestens 24h vorher abgesagte Termine werden mit einer Aufwandsentschädigung von € 5,00
bis € 10,00 (je nach Kurzfristigkeit) in Rechnung gestellt.
7. Der Kommisionsverkäufer kann nur während der Öffnungszeiten seine Waren im Laden abgeben. Waren, die vor die Türe
gestellt werden, als Spende angesehen und können nicht rückwirkend vergütet werden.
8. Alle Elektroartikel (Kabel oder Batterie) müssen funktionsgeprüft sein.
9. Spiele müssen auf Vollständigkeit geprüft sein.
10. Pünktlich zum vereinbarten Laufzeitende (lt. Vertrag) hat der Kommisionsverkäufer die Vereinbarung zu verlängern oder ggf.
seine restliche Ware abzuholen (Entscheidung liegt beim Vermieter).
11. Nicht rechtzeitig abgeholte oder sich im Nachgang als defekt bzw. nicht vollständig herausstellende Waren werden gegen
eine Gebühr von € 5,00 pro Kalendertag eingelagert.
Nach Ablauf von 2 (in Worten zwei) Wochen gehen nicht abgeholte Waren in das Eigentum des Vermieters über.
§ 5 Provision & Auszahlung
Der Mieter / Kommisionsverkäufer zahlt an den Vermieter eine Bruttoverkaufsprovision in Höhe des in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Prozentsatzes auf die vom Vermieter verkauften Waren des Mieters / Kommisionsverkäufers.
Die Provision wird beim Verkauf der Ware direkt vom Vermieter einbehalten und ist im Kundenkonto des Mieters / Kommisionsverkäufers jederzeit einsehbar.
Die Auszahlung der verkauften Waren kann nur gegen Vorlage der Ausweiskarte oder des Mietvertrages im Original erfolgen. Die Auszahlung erfolgt ab einem Mindestbetrag von Euro 10,00 oder am Ende der Mietzeit in bar.
Wird der Verkaufserlös nicht innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende geltend gemacht, besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
§ 8 Haftung
Der Vermieter haftet grundsätzlich nicht für Schäden oder den Verlust der vom Mieter / Kommisionsverkäufer in bzw. auf der Verkaufsfläche zum Verkauf angebotenen Waren, es sei denn, es fällt ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Gleiches gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
Der Mieter / Kommisionsverkäufer hat die Verkaufsfläche pfleglich zu behandeln und haftet für eventuell von ihm verursachte Schäden an der Verkaufsfläche.
Der Haftungsausschluss des Vermieters für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Höhe des Schadens aber auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
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